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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2005 - L 6 B 1/05 U   

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https://dejure.org/2005,96897
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2005 - L 6 B 1/05 U (https://dejure.org/2005,96897)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.04.2005 - L 6 B 1/05 U (https://dejure.org/2005,96897)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. April 2005 - L 6 B 1/05 U (https://dejure.org/2005,96897)
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  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2005 - L 6 B 1/05
    Beruht ein Unfall auf einer inneren Ursache, ist ein Arbeitunfall nicht schon ohne weiteres ausgeschlossen, denn auch bei einem derartigen Unfall kann der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall gegeben sein, wenn der Versicherte der Gefahr, der er erlegen ist, infolge der durch seine Betriebstätigkeit bedingten Anwesenheit auf der Unfallstelle ausgesetzt war und ihm der Unfall ohne die vorangegangene versicherte Tätigkeit in derselben Art oder Schwere wahrscheinlich nicht zugestoßen wäre (vgl BSG, Urteil vom 29. Januar 1960 - 2 RU 136/56 SozR Reichsversicherungsordnung (RVO) § 543 Nr. 18; BSG, Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 74/84 ">548%20RVO%20Nr.%2075#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 75).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2005 - L 6 B 1/05
    Bei einem solchen Sachverhalt kann die richterliche Überzeugung von einem bestimmten Geschehensablauf schon auf wenige tatsächliche Anhaltspunkte gestützt werden (BSG, Urteil vom 12. Juni 1991 - 2 RU 58/89).
  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 136/56
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2005 - L 6 B 1/05
    Beruht ein Unfall auf einer inneren Ursache, ist ein Arbeitunfall nicht schon ohne weiteres ausgeschlossen, denn auch bei einem derartigen Unfall kann der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall gegeben sein, wenn der Versicherte der Gefahr, der er erlegen ist, infolge der durch seine Betriebstätigkeit bedingten Anwesenheit auf der Unfallstelle ausgesetzt war und ihm der Unfall ohne die vorangegangene versicherte Tätigkeit in derselben Art oder Schwere wahrscheinlich nicht zugestoßen wäre (vgl BSG, Urteil vom 29. Januar 1960 - 2 RU 136/56 SozR Reichsversicherungsordnung (RVO) § 543 Nr. 18; BSG, Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 74/84 ">548%20RVO%20Nr.%2075#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 75).
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